Nutzung des Atelier17a in Zeiten des Coronavirus (ab 17. Februar 2022)
An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben.
Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022; danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.
Damit gibt es keine offiziellen Einschränkungen mehr für die Nutzung des Atelier17a.
Weil die Covid-Fallzahlen immer noch hoch sind, empfehlen wir trotzdem:
- bei positivem Covid-Test, den Raum nicht zu betreten und sich zu isolieren
- Hände zu desinfizieren – Desinfektionsmittel steht vor der Tür und im Raum parat
- bei Unsicherheit FFP2-Schutzmasken zu tragen – Masken liegen im Raum parat
- regelmässig durchzulüften – das CO2-Messgerät im Raum soll wo möglich grün zeigen
- bitte die Hände und nicht den Flügel zu desinfizieren!
Das Virus ist noch unter uns – wachsam sein. Bleibt gesund!
Familie Christie, 16. Februar 2022